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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Begleitschreiben zu den Unterschriftenlisten gegen die Anhebung des Tempolimits auf der A66

20.10.2000

An den
Hessischen Minister für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung

über Ortsbeirat/Ortsverwaltung Wiesbaden-Schierstein
und Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden


Betrifft: Erhöhung des Tempolimits auf der A66 im Bereich Schierstein

Sehr geehrter Herr Posch,

der Ortsbeirat Wiesbaden-Schierstein hat sich am 24.8.2000 einstimmig dagegen ausgesprochen, das Tempolimit auf der A66 im Bereich Schierstein anzuheben. Eine Kopie des Antrags finden Sie auf der Rückseite der beigefügten Unterschriftenlisten.

Trotzdem wurde vor wenigen Wochen die Beschränkung zwischen dem Schiersteiner Kreuz und der Ausfahrt Frauenstein von 100 km/h auf 120 km/h angehoben. Die Maßnahme bringt auf dem gut zwei Kilometer langen Stück selbst bei optimalen Verhältnissen für die Autofahrer einen Zeitgewinn, der kaum über zehn Sekunden liegt.

Andererseits ist die höhere Geschwindigkeit zwangsläufig mit mehr Lärm verbunden, unter dem hauptsächlich Schiersteinerinnen und Schiersteiner zu leiden haben. Außerdem dürfte auch die Abgasbelastung durch die Beschleunigungs- und Bremsvorgänge auf dem kurzen Teilstück steigen.

Deshalb haben fast 150 Mitbürgerinnen und Mitbürger durch Ihre Unterschrift den Beschluss des Ortsbeirates unterstützt und fordern Sie und Ihr Ministerium auf, die Maßnahme umgehend rückgängig zu machen. Zehn Sekunden Zeitgewinn können doch wohl nicht Vorrang vor der Gesundheit der Anlieger haben.


Bemerkungen:

Eigentlich ging es eher um eine politische Entscheidung. Die Auf- oder Anhebungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf hessischen Autobahnen sind von der Landesregierung politisch so gewollt und wurden gegenüber der Öffentlichkeit auch so vertreten, ein wenig getreu dem Motto „Freie Fahrt für freie Bürger“ oder „Vorfahrt für die Interessen der Autofahrer“.

Obwohl ich per E-Mail am 18.11.2000 das Ministerium noch einmal auf diesen Aspekt hingewiesen habe, erhielt ich am 29.12.2000 ein Schreiben des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen, in dem die Beibehaltung der Maßnahme rechtlich und fachlich begründet wurde.

Die dort gemachten Ausführungen sind sicherlich nicht zu bestreiten, gehen nur leider am Kern der Problematik vorbei. Die eigentliche Frage ist doch, welchen Interessen man den Vorrang einräumt. Schließlich war es in den vergangenen Jahren fachlich auch möglich, auf dem Abschnitt Tempo 100 anzuordnen, und sei es unter dem nach wie vor aktuellen Aspekt der Verkehrssicherheit.

Über diese Entwicklung wurden die Anlieger am 31.01.2001 von mir durch ein weiteres Schreiben informiert.

Auf unseren Antrag hin wurden Ende 2002 neue Lärmmessungen durchgeführt, die alarmierende Ergebnisse brachten. Dies führte zu einem weiteren Antrag im Ortsbeirat, zu einem erneuten Brief an das Ministerium und dann endlich zum gewünschten Ziel.


Erstellt: 26.10.2000, letzte Änderung: 27.03.2008, Autor: W.Richters, © 2000