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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Umbau der Schiffsliegestelle Wiesbaden-Schierstein

Antrag der AG Umwelt, Klima und Sauberkeit
zur Sitzung des Ortsbeirats am 07.09.2022

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Ortsbeirat Schierstein und die beteiligten städtischen Ämter der Landeshauptstadt Wiesbaden sind gemeinsam der Auffassung, dass nach dem Bau der Schiersteiner Brücke und dem Rückbau der hierfür erforderlichen Lager- und Montageflächen die Bismarksaue naturnah gestaltet und in ihrer Funktion als Landschaftsschutzgebiet gestärkt werden soll. Das Betreten der Flächen soll über entsprechende Wege gesteuert und das Befahren der Aue auf das Mindestmaß beschränkt werden. Diese Sichtweise wurde auch durch eine aufwändige Bürgerbeteiligung mit sehr hoher Beteiligung bestätigt.

Nun erfahren wir als Ortsbeirat, dass der beabsichtigte Umbau der Liegestelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) beinhaltet, dass ca. 1 Kilometer der Uferstrecke am Rhein, also nahezu der gesamte Auenbereich, durch das WSA als Schiffsliegestelle genutzt werden soll.

Das würde bedeuten, dass sowohl ein Großteil des südlichen Hafenufers als auch das nördliche Rheinufer im Bereich der Bismarksaue fast komplett durch das WSA für den gewerblichen Schiffsverkehr genutzt werden.

Unserer Ansicht nach ist die geplante Liegestelle komplett überdimensioniert - in sämtlichen Gesprächen und Darstellungen war von einer deutlich geringeren Nutzung die Rede.

  1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
    1. wie die zuständigen Ämter die Planungen des WSA beurteilen,
    2. welche Auswirkungen auf den Naturschutz zu erwarten sind,
    3. inwieweit die Planungen bereits abgestimmt/festgelegt sind und
    4. welche Einwirkungsmöglichkeiten seitens der LH Wiesbaden bezüglich der Planungenbestehen.
  2. Der Magistrat wird gebeten,
    1. auf eine deutliche geringere Nutzung der Uferfläche hinzuwirken und
    2. bei einem möglichen Planfeststellungsverfahren den Ortsbeirat Schierstein frühzeitig zu beteiligen.

Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Erstellt: 31.08.2022, letzte Änderung: 09.09.2022, Autor: W.Richters, © 2000