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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Status und Perspektive der Söhnlein-Prunkhalle

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 24.06.2020

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, über den Status der Prunkhalle im ehemaligen Söhnlein-Gelände südlich des Schiersteiner Bahnhaltepunkts zu berichten. Außerdem bitten wir um Informationen, welche Anstrengungen seitens des Denkmalschutzes unternommen werden, um dieses Objekt vor dem Verfall zu bewahren.

Begründung:

Der Ortsbeirat der Jahre 2001 bis 2006 hatte Gelegenheit, den Gewölbekeller und die Prunkhalle im heutigen „Quartier Söhnlein“ zu besichtigen und war sehr beeindruckt, beispielsweise von der prächtigen Stuckdecke der Prunkhalle mit einem imposanten Deckenleuchter. Der Keller ist inzwischen Teil der Tiefgarage, während die Prunkhalle zumindest von außen einen desolaten Eindruck macht.

Dabei hatte Herr Kratz vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Saulheim, dessen Firma für die Umwandlung des ehemaligen Firmengeländes in ein Wohngebiet zuständig war, in der Sitzung des Ortsbeirats am 09.11.2016 angekündigt, die „historische Prunkhalle“ werde moderat für eine wohnliche Bebauung ergänzt. Dies erfolge in engster Abstimmung mit der Denkmalpflege der Stadt Wiesbaden. Der Prunksaal werde als großzügige Loftwohnung mit einer zusätzlichen Zwischendecke und viel Glas gestaltet, damit beispielsweise die Stuckdecke bis zu einem gewissen Grade sichtbar bleibt. Nach Einigung mit dem Denkmalschutz solle die Baumaßnahme im Spätsommer 2017 abgeschlossen werden.

Als Anhang beigefügte Fotos:

Prunkhalle
Prunkhalle im Juni 2020

Prunkhalle, Detail der Außenmauer
Prunkhalle, Detail der Außenmauer

Prunkhalle im Stadtplan


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Als Antwort erhielten wir über das zuständige Dezernat in einem Schreiben vom 4. November 2020 folgende Antwort der „Unteren Denkmalschutzbehörde“:

Die sogenannte „Prunkhalle“ ist Bestandteil der als Kulturdenkmal (Sachgesamtheit) geschützten ehemaligen Grundweinkellerei in der Schneebergstraße in Wiesbaden-Schierstein. Bei dem Gebäude handelt es sich ursprünglich um einen Gebäudeteil eines ehemaligen Maschinenhauses der Portlandzement-Fabrik Bertina & Pfeiffer. 1893-95 wurde dieser im Zuge der Errichtung der Grundweinkellerei aufwendig zur bildprägenden Prunkhalle umgebaut und umgestaltet.

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen führt zur Prunkhalle aus:

(Zitatanfang) Die neogotische Prunkhalle erhebt sich zweigeschossig an der Nordseite des Kellers. Diesem ist sie nicht direkt funktional zugeordnet, aber baulich verbunden. Ihre ursprünglich reiche historisierende Fassadendekoration ist nur an wenigen versteckten Stellen erhalten geblieben. Der quadratische Festsaal wird von zwei zweigeschossigen Anbauten flankiert. Der westliche Raum weißt noch eine reich verzierte, schmiedeeiserne Wendeltreppe auf. Zudem hat sich im Obergeschoss die Tür in das heute nicht mehr vorhandene Ecktürmchen erhalten. Der Festsaal ist überaus prächtig gestaltet: das auf weingeschmückten Konsolen ruhende, vielteilige Sterngewölbe im Innenraum und der Mosaikfußboden, dessen äußere Bordüre an den vier Ecken in einem Dreipass je ein Rheingoldglas und Sektkometen und auf mittig angeordneten Banderolen die Inschrift „Rheingold“ zeigt, sind ein aufwendiges Beispiel historisierender Repräsentationsarchitektur des späten 19. Jahrhunderts und damit von hohem künstlerischen Wert. Ursprünglich war die Halle von einer Galerie umgeben, unter der sich ein Umgang mit Gewölbe befand. [...] Die Prunkhalle besitzt sakralen Charakter, nicht zuletzt durch die hohen gotischen Fenster. Genutzt wurde sie für Produktpräsentationen und Festlichkeiten. (Zitatende)

Prunkhalle
Prunkhalle um 1900
mit freundlicher Genehmigung der Henkell & Co. Sektkellerei KG

Prunkhalle, Detail der Außenmauer
Prunksaal in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts
mit freundlicher Genehmigung der Henkell & Co. Sektkellerei KG

Nach intensiven Vorberatungen durch die „Untere Denkmalschutzbehörde“ konnte im Mai 2018 für die Prunkhalle eine Baugenehmigung für den Umbau zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit insgesamt fünf Wohneinheiten erteilt werden. Diese Baugenehmigung hat weiterhin Bestand; zu einer Umsetzung dieser Planung ist es bisher jedoch nicht gekommen. Nach unserer Kenntnislage wurde das Gebäude zwischenzeitlich zusammen mit der gültigen Baugenehmigung veräußert und wird derzeit zum Weiterverkauf angeboten. Mehrere Architekten und Kaufinteressenten haben daraufhin bei der „Unteren Denkmalschutzbehörde“ die Möglichkeit der Beratung in Anspruch genommen. Vornehmlich wurden dabei die Nutzungs- und Umbaumöglichkeiten und die denkmalpflegerischen Anforderungen besprochen.

Obwohl das Gebäude aktuell in einem optisch wenig ansprechenden Zustand ist, besteht für die Bausubstanz nach Einschätzung der Denkmalschutzbehörde keine aktuelle Substanzgefährdung. Sämtliche Fenster und Türöffnungen sind verschlossen und das Dach weist keine Beschädigungen auf, so dass mit keinem erhöhten Wasser- und Feuchtigkeitseintrag in das Gebäude zu rechnen ist. Gründe, die Sanierung des Gebäudes durch den Eigentümer auf Grundlage des hessischen Denkmalschutzgesetzes zu veranlassen, sind in der derzeitigen Situation daher nicht gegeben. Ungeachtet dessen ist die „Untere Denkmalschutzbehörde“ an einer baldigen Lösung gelegen, weshalb sie weiterhin für die Beratung von Kaufinteressenten zur Verfügung steht.


Erstellt: 09.06.2020, letzte Änderung: 12.11.2020, Autor: W.Richters, © 2000