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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

7. Presseerklärung zur „Bauplanung am Osthafen“

24.02.2021

Gesellschaftervertrag „Osthafen“

Plangebiet Osthafen
Plangebiet, © Landeshauptstadt Wiesbaden

Im Rahmen der intensiven Diskussionen um den Bebauungsplan „Osthafen, westlich des Hafenweges“ hat die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2020 eine Zusatzvereinbarung beschlossen. Damit wurde auch ein Gesellschafterbeschluss verabschiedet, mit dem die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) unter anderem verpflichtet wird, bei Neubauten und zukünftiger Nutzung der Grundstücke dafür zu sorgen, dass weniger hoch und breit gebaut wird als es im Rahmen des Bebauungsplanes eigentlich zulässig wäre. Grund für diesen Beschluss waren die Proteste der Initiative „Zukunft Schierstein“ und die Ablehnung des Bebauungsplanes durch den Schiersteiner Ortsbeirat. Außerdem wurden in dieser Sitzung, speziell auch auf Drängen der grünen Fraktion im Stadtparlament, zusätzliche klimawirksame Ausgleichsmaßnahmen direkt vor Ort rund um den Hafen beschlossen, als Ergänzung zu bereits verabschiedeten Aktivitäten in einer Delkenheimer Kiesgrube.

Die grüne Fraktion im Ortsbeirat hatte nie Zweifel, dass allein der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung schon verhindern würde, dass sich die SEG als städtische Gesellschaft trotz Kenntnis über die zusätzlichen Restriktionen einfach hinwegsetzt. Es war aber trotz wiederholter Versuche völlig unmöglich, die Initative „Zukunft Schierstein“ davon zu überzeugen. Stattdessen wurde im Internet und in Mails immer wieder die Befürchtung artikuliert, die SEG könne vor Eintragung des Gesellschaftervertrages vollendete Tatsachen außerhalb der Vereinbarungen schaffen.

Schön, dass jetzt für alle Klarheit herrscht. Auf entsprechende Anfrage hat Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende der Initiative „Zukunft Schierstein“ am 24.02.2021 nämlich mitgeteilt: „Der Gesellschafterbeschluss der SEG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 2296, wurde Ende Januar 2021 gefasst.“ Selbst wenn der Ortsbeirat offiziell noch nichts von dieser Eintragung des Gesellschaftervertrages weiß, begrüßen wir die Klarstellung des Oberbürgermeisters. Sie trägt hoffentlich zur Versachlichung der Debatte bei, zumal ja bei den eigentlichen Zielen für den Osthafen vor Ort kein großer Dissens herrscht.

Bebauungsplan „Osthafen, westlich des Hafenweges“
Zusatzvereinbarungen bei der Verabschiedung des Bebauungsplans (PDF-Dokument)


Erstellt: 24.02.2021, letzte Änderung: 21.02.2021, Autor: W.Richters, © 2000