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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Sachstand Schulhof Fritz-Brüderlein-Haus

Antrag des bisherigen Stadtteil-Jugendbeauftragten
zur Sitzung des Ortsbeirats am 01.06.2016

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umfassend über die ergriffenen und geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Bodenbelastungen auf dem Schulhof des Fritz-Brüderlein-Hauses zu berichten. Dabei interessieren wir uns besonders für die folgenden Fragen:

  • Welche Probleme wurden im Rahmen der Baumaßnahmen auf dem Schulhof erkannt (gegebenenfalls Messergebnisse und zugehörige Grenzwerte)?
  • Welche Maßnahmen auf dem Schulhof wurden bereits durchgeführt (wann, wie und mit welchem Ziel)?
  • Welche Maßnahmen sind noch erforderlich oder geplant (bis wann, wie und mit welchem Ziel)?
  • War und ist der Schulhof in der Vergangenheit und aktuell für die Schülerinnen, Schüler und die betreuenden Erwachsenen ohne Gesundheitsgefährdung zu nutzen?
  • Warum ist der Ortsbeirat über die aufgetretenen Probleme bislang offiziell nicht informiert worden?

Wichtig wäre für uns, dass die Fragen zu Belastungen und eventuellen Gesundheitsgefährdungen von Fachleuten beantwortet werden (Umweltamt, Gesundheitsamt), zumal das Regierungspräsidium Darmstadt lediglich eine Aussage zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten aus bodenrechtlicher Sicht machen wird. Außerdem wären wir dankbar, wenn dem Ortsbeirat das offenbar existierende Gutachten über den Baugrund des Fluchttreppenhauses zur Verfügung gestellt wird.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 11.07.2016 erhielten wir dann vom zuständigen Dezernat für Schule, Kultur und Integration das erbetene Gutachten und die Information, dass die Schülerinnen, Schüler und Betreuerinnen keinen gefährlichen Belastungen (mehr) ausgesetzt sind und dass sich die Situation durch die zusätzlich geplanten Maßnahmen noch verbessern wird.

Leider nicht beantwortet wurden die Fragen nach einer möglichen Gefährdung in der Vergangenheit und nach einer Begründung, warum der Ortsbeirat über die aufgetretenen Probleme offiziell nicht informiert wurde.


Erstellt: 25.05.2016, letzte Änderung: 14.07.2016, Autor: W.Richters, © 2000