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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Einspruch gegen Beschluss zum Karl-Steinheimer-Platz

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 07.12.2006

Wir betrachten den Beschluss des Schiersteiner Ortsbeirats vom 12.09.2006, „den Platz mit der Weinkelter Ecke Christian-Bücher-Straße / Am Lindenbach in Karl-Steinheimer-Platz zu benennen“, als nichtig. In dem inzwischen von allen Fraktionen gebilligten Protokoll der damaligen Sitzung steht der Satz: „Die CDU-Fraktion versichert, dass deren sämtliche Recherchen keine Anhaltspunkte ergeben haben, die an der redlichen Vita des Karl Steinheimer Zweifel aufkommen lassen.“ Diese Aussage war die Grundlage für die Zustimmung der anderen Fraktionen.

Nachforschungen der grünen Fraktion haben aber inzwischen ergeben, dass es sehr wohl berechtigte Zweifel gibt. Auszüge aus dem Gerichtsregister 1936 und ein zugehöriger Artikel in der „Biebricher Tagespost“ vom 09.04.1936 belegen ziemlich eindeutig, dass er seinen Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg bestohlen hat, und zwar als Hauptangeklagter einer fünfköpfigen Gruppe.


Ergänzung:

Das Schiersteiner Lied soll und wird auch weiterhin die „Hymne“ unseres Stadtteils bleiben, und als Autor des Textes gebührt Karl Steinheimer die entsprechende Anerkennung. Andererseits handelt es sich bei seinen Gesetzesverstößen nicht um Bagatellen oder Kavaliersdelikte, so dass wir die Benennung eines öffentlichen Platzes nicht für gerechtfertigt halten.

Wir hätten das Thema gerne intern geregelt, um das Ansehen Karl Steinheimers nicht unnötig zu beschädigen; aber Widerstand innerhalb der CDU-Fraktion gegen eine derartige Lösung zwang uns jetzt dazu, die Angelegenheit öffentlich auszutragen.


Zusammenfassung des zeitlichen Ablaufs:

  • In der Sitzung am 12.09.2006 beschließt der Ortsbeirat einstimmig, den Magistrat zu bitten, „den Platz mit der Weinkelter Ecke Christian-Bücher-Straße / Am Lindenbach in Karl-Steinheimer-Platz zu benennen“. Voraussetzung ist die Versicherung der CDU-Fraktion, „dass deren sämtliche Recherchen keine Anhaltspunkte ergeben haben, die an der redlichen Vita des Karl Steinheimer Zweifel aufkommen lassen“.
  • Die Ortsverwaltung leitet den Beschluss an das zuständige Amt der Landeshauptstadt weiter.
  • Da die Gerüchte in Schierstein nicht verstummen, recherchieren die Grünen mit Hilfe des Hauptstaatsarchivs und finden dort die entsprechenden Einträge aus dem Gerichtsregister 1936 und einen zugehörigen Artikel in der Biebricher Tagespost vom 09.04.1936, die ziemlich zweifelsfrei belegen, dass die oben zitierte Versicherung der CDU-Fraktion nicht stimmt. Diese Ergebnisse werden allen Fraktionen und der Ortsverwaltung intern zur Kenntnis überlassen.
  • Am 23.10.2006 reagiert der Fraktionssprecher der CDU und versichert, dass „die CDU Schierstein am Rhein selbstverständlich die Durchführung der Benennung nicht weiter verfolgen und in die Tat umsetzen“ wird, wenn sich herausstellen sollte, dass hinter der genannten Person „unser“ Karl Steinheimer stecken sollte. Außerdem bittet er um Zeit für weitere eigene Recherchen.
  • Darauf lässt die Ortsverwaltung das Benennungsverfahren bis zur endgültigen Entscheidung der CDU-Fraktion zunächst einmal stoppen.
  • Über Wochen gibt es kein Signal der CDU, zu welchen Erkenntnissen oder Beschlüssen man sich durchgerungen hat.
  • Am 20.11.2006 kommt dann eine Mail des Ortsbeiratsmitglieds Claus Rönsch, in der er nach dem Stand des Benennungsverfahrens fragt, obwohl er bei obigem Informationsaustausch stets eine Kopie der Schreiben erhalten hat.
  • Erneut über den Sachstand informiert, trifft dann eine Antwort von Herrn Rönsch ein mit folgenden Sätzen: „Wenn die Nachricht ... bedeutet, dass der Beschluss nicht weitergeleitet wurde, dann habe ich ein Problem. Ich gehe zunächst nun davon aus, dass das zugleich so eine Antwort für den Magistrat darstellt und nichts erfolgt ist. Dann beantrage ich, den Vorgang auf die nächste Sitzung zu setzen. Ich halte es für eine Zumutung, dass es eine Instanz bei uns gibt, die zugleich Ankläger, Richter und Vollstrecker ist. Ich finde, so geht Demokratie auch in einem nicht so wichtigen Gremium wie unserem Ortsbeirat nicht. Jetzt habe ich einige grundsätzliche Fragen, die ich Ihnen in der nächsten Sitzung stellen werde.“

In der angesprochenen Nachricht, die ja von uns stammte, war nie die Rede davon, dass sie eine Antwort für den Magistrat darstellt. Auch die Unterstellung, der Beschluss sei nicht weitergeleitet worden, ist nachweislich falsch. Das hätte Herrn Rönsch auch bekannt sein können, ja müssen. Deshalb sind seine Vorwürfe undemokratischen Verhaltens auch ziemlich absurd, genau wie die Konstruktion einer „Instanz, die zugleich Ankläger, Richter und Vollstrecker ist“. Bis Ende 2006 lag übrigens keine Stellungnahme des CDU-Fraktionssprechers vor, obwohl wir ihn gebeten haben, zumindest die Ortsverwaltung gegen die unberechtigten Vorwürfe seines Fraktionskollegen Rönsch in Schutz zu nehmen. Auch die Aussage, dass die CDU die Benennung nicht weiter verfolgen werde, ist bislang noch nicht widerrufen worden.


Bemerkungen:

Da die CDU unseren Einspruch nicht akzeptieren wollte, wurde vom Ortsbeiratsmitglied Pflugradt der Antrag gestellt, dass der Ortsbeirat seine ursprüngliche Zustimmung offiziell zurückzieht. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Im Antrag der CDU stand übrigens auch die Behauptung: Der Schiersteiner Bürger Karl Steinheimer, 1939 in Polen im Alter von 26 Jahren gefallen, verfasste den Text und die Melodie zum „Schiersteiner Lied“ im Felde und schickte diese in seine Heimat, unser Schierstein.

Selbst diese Darstellung wurde in der Sitzung durch einen Zeitzeugen offenbar widerlegt. Der Bericht von damals machte ziemlich deutlich, dass der Text im Gefängnis geschrieben und bei einem Fest in Schierstein vor Ausbruch des zweiten Weltkriegs erstmals gesungen wurde.


Erstellt: 24.11.2006, letzte Änderung: 04.02.2016, Autor: W.Richters, © 2000