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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Kommunalwahl 2006

Richtigstellung zum Wahlrecht im CDU-„Hafenstädter“

Abgebildeter „Stimmzettel“
Im CDU-„Hafenstädter“
abgebildeter „Stimmzettel“

Bei dem im „Hafenstädter“ der CDU abgebildeten „Amtlichen Stimmzettel“ wird der Eindruck erweckt, man könne jemanden wie „Schwarz, Oliver“ handschriftlich hinzufügen. Dabei ist dies eine der „sicheren“ Methoden, den Stimmzettel ungültig zu machen.

Es ist natürlich Unsinn, die „1“ neben „Schwarz, Oliver“ als panaschierte Stimme auszuweisen. Wenn nur eine Liste abgebildet wird, kann man das Panaschieren gar nicht darstellen, da es sich dabei um die Verteilung von Stimmen auf mindestens zwei Listen handelt.

Der neben dem Stimmzettel stehende Satz, dass „im rechten Beispielstimmzettel insgesamt 6 Stimmen zu vergeben sind“, ist bei sieben Kandidaten auf dem Zettel ebenfalls so nicht haltbar. Es sind auf dem Zettel für die dort sichtbare Liste sechs Stimmen abgegeben worden; aber das ist ein völlig anderer Sachverhalt.

Auch die Ausführungen zur Listenstimme sind nicht richtig. Es können auf einer Liste keine Mehrfachnennungen vorgenommen werden. Einfach genannte Kandidaten können allerdings durch ein Listenkreuz mehr als eine Stimme bekommen, beispielsweise wenn auf der Liste zusätzlich Streichungen vorgenommen wurden oder die Liste weniger Kandidaten aufweist als Sitze zu vergeben sind. So erhalten bei einem reinen Listenkreuz für die Schiersteiner SPD Herr Horschler und Frau Paufler je zwei Stimmen, ohne „mehrfach genannt zu sein“; die übrigen SPD-Kandidaten je eine.

Dass mal von 15 Stimmen, dann wieder von einem absolut nicht dazu passenden 16. Listenplatz gesprochen wird, rundet das bunte Bild der offensichtlichen fachlichen Unkenntnis ab. Außerdem geht es beim aktuellen Stimmzettel für Schierstein um elf Stimmen.


Erstellt: 20.03.2006, letzte Änderung: 15.03.2013, Autor: W.Richters, © 2000