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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Tempo-30-Zone in der Hermann-Löns-Straße

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 26.10.2000

Zeichen 274.1 Die Hermann-Löns-Straße ist die einzige Schiersteiner Straße zwischen Schönau- und Freudenbergstraße, die nicht in die bestehenden Tempo-30-Zonen aufgenommen wurde.

Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion in dieser Legislaturperiode wurde vom Ortsbeirat einstimmig gebilligt, von der Landeshauptstadt Wiesbaden aber nicht umgesetzt. Grund dafür war offenbar die damalige Rechtslage, die teure Baumaßnahmen nötig gemacht hätte. Außerdem wären die ESWE-Linienbusse durch derartige Baumaßnahmen, zum Beispiel Fahrbahnverengungen oder Schwellen, behindert worden.

Nach neuer Rechtslage sind derartige Umbauten nicht mehr erforderlich. Eine gewisse Fahrbahnverengung am unteren Ende der Hermann-Löns-Straße bringt außerdem der vom Ortsbeirat beschlossene, behindertengerechte Umbau der Haltestelle Heinrich-Heine-Straße. Mit Ausnahme des Busverkehrs unterscheidet sich die Hermann-Löns-Straße in ihrer Struktur beispielsweise nicht sonderlich von der benachbarten Heinrich-Zille-Straße, die bereits in die Tempo-30-Zone aufgenommen wurde. Zusätzlich würde eine Aufnahme der Hermann-Löns-Straße in die bereits bestehenden Tempo-30-Zonen den Schilderwald in Schierstein-Nord erheblich reduzieren.

Deshalb bitte ich den Ortsbeirat um einen Beschluss, mit dem der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden aufgefordert wird, die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Hermann-Löns-Straße vor dem Hintergrund der neuen Rechtsgrundlage erneut zu prüfen.


Bemerkungen:

Die drei anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion konnten sich pikanterweise zwar nicht mehr an ihren eigenen Antrag erinnern, wurden aber durch das der Ortsverwaltung vorliegende Original eines Besseren belehrt.

Da in Tempo-30-Zonen keine Regelung der Vorfahrt durch Verkehrsschilder erlaubt ist, äußerte die anwesende Umwelt- und Verkehrdezernentin Christiane Hinninger Bedenken wegen der ESWE-Busse. Es wurde aber beschlossen, stattdessen eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch das entsprechende Gebotsschild anzustreben.

Neue Informationen führten allerdings inzwischen zu einem weiteren Antrag mit diesem Thema.


Erstellt: 02.09.2000, letzte Änderung: 29.11.2007, Autor: W.Richters, © 2000